Die Justiz hat sich in Jahrhunderten nicht geändert. “Moderne” Hexenverfolgungen sind an der Tagesordnung

Quelle: lupocattivoblog

http://lupocattivoblog.com/2013/01/23/die-justiz-hat-sich-in-jahrhunderten-nicht-geandert-moderne-hexenverfolgungen-sind-an-der-tagesordnung/#comment-29615

Geschrieben von Maria Lourdes–  23/01/2013

Schon die Beliebigkeit der Unschuldsvermutung belegt, dass Justiz pure Machtausübung ist, ohne Anspruch auf Gerechtigkeit.

Sieht man sich die Justiz an, dann besteht eigentlich relativ wenig Bedarf an den drei Utensilien der Justitia, die ja in der Theorie “das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) sprechen und schließlich mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchsetzen” sollen.

Hunderte Menschen kommen jedes Jahr für Taten in Haft, die sie nicht begangen haben. Doch Hilfe können sie nach ihrer Freilassung nicht erwarten. Für das oft zerstörte Leben der Justizopfer hat der Staat nur 25 Euro Schadenersatz pro Gefängnistag übrig – und viele bürokratische Schikanen.

Falschbezichtigungen (meistens gegen Männer) wegen Vergehen wie z.B. sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung und häuslicher Gewalt stellen ein Problem dar, weil sie die Betroffenen extrem belasten, ja zugrunde richten können.

Das Bayrische Landeskriminalamt zitiert in einer Untersuchung zu “Vergewaltigung und sexuelle Nötigung” einen Kommissariatsleiter:

“Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.”

Der Fall Herbert B. – Siebeneinhalb Jahre zu Unrecht in Haft

JustizBeim Freispruch sagte die Richterin: “Das Urteil kann nicht wettmachen, was Sie in sieben Jahren erlitten haben. Wir müssen uns im Namen der Justiz bei Ihnen entschuldigen.” Entschuldigen für genau gesagt siebeneinhalb Jahre, die Herbert B. zu Unrecht im Gefängnis saß. (Quelle:  Mitteldeutsche Zeitungfalschbeschuldigung.org)

Der nun 72-Jährige aus dem Saalekreis hat immer bestritten, seine damals 21 jährige Tochter 2003 dreimal vergewaltigt zu haben. Dennoch wurde der achtfache Vater 2004 am Landgericht Halle in einem Prozess, in dem Aussage gegen Aussage stand, zu zehn Jahren Haft verurteilt. Weil ein Gericht “handwerkliche Fehler” machte, wie es die Magdeburger Richterin Claudia Methling nun formuliert.

Am Landgericht Magdeburg wird B. im Juni 2012, beim Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Die Kammer ist fest davon überzeugt, dass er die Taten nicht begangen hat. Dass 2004 das hallesche Gericht, wie die Magdeburger Staatsanwältin es im Plädoyer formuliert, “einer kranken Frau aufgesessen ist”. Auch, so kritisiert Verteidiger Johann Schwenn, weil es sich damals mit den Aussagen von Ärzten des vermeintlichen Opfers begnügt statt einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.

Es sind die Aussagen dieser Ärzte, die in Magdeburg den psychiatrischen Gutachter Rolf Bayerl den Kopf schütteln und von einer “mittleren Katastrophe” reden lassen. Sie hätten Tanja B. wegen posttraumatischer Belastungsstörung behandelt, aber nie objektiv eruiert, ob es das Trauma – die Vergewaltigungen – tatsächlich gab. Tanja B. hat gynäkologische Untersuchungen zum Beispiel verweigert. Aus den Akten gehe nicht hervor, ob sie nicht gar noch Jungfrau ist.

Der Gutachter zeichnet das Bild einer Frau, die schon als Kind psychisch labil ist, Anzeichen hat, die charakteristisch sind für ihre 2001 / 2002 manifestierte krankhafte Persönlichkeitsstörung namens Borderline. Tanja B. ritzt sich die Arme auf. Typisch für ihre Störung, heißt es, sei auch, immer noch einen draufzusetzen, um sich die Zuwendung ihrer Umwelt zu sichern. Erst die von einer Pädagogin während der Lehre, dann die von Psychiatern und Psychotherapeuten. Da ist zum Beispiel ihr Bericht über eine Vergewaltigung durch einen Bekannten ihrer Freundin.

Dann die Vorwürfe gegen ihren Vater. Eine vermeintliche Vergewaltigung durch 13 Freunde ihres Vaters, bei der letzterer sie festgehalten haben soll. Die Geschichte, jene Männer würden sie trotz Umzügen immer wieder finden, weil einer von ihnen Polizist sei. Der Tod eines Freundes, der in den Akten ein Phantom bleibt. Und Briefe, in denen sie Vergewaltigungen schildert, weil sie “nicht darüber reden konnte”, wie Zeuginnen sagen. Bei der Art, wie sie in Briefen die Taten beschreibt, “lässt sich jeder erfahrene Psychiater nicht über den Tisch ziehen”, so Bayerl. Für ihn waren die Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung psychisch bedingt, nicht durch ein Trauma ausgelöst. Tanja B. sei in die Hände von Menschen geraten, die ihr Verhalten falsch gedeutet haben, sagt auch Richterin Methling.

Zwei Mediziner hatten den Verdacht auf Borderline, nur in Kliniken sei das diagnostiziert worden. Ob das hallesche Gericht das wusste? Im damaligen Urteil findet sich nichts.

Rechtsanwalt Johann Schwenn, der zuletzt Wettermoderator Jörg Kachelmann erfolgreich gegen einen Vergewaltigungsvorwurf verteidigte, erhebt aber auch schwere Vorwürfe gegen eine hallesche Staatsanwältin. Sie habe zu verantworten, dass B. nicht schon 2009, sondern erst nach seinem Wiederaufnahmeantrag 2011 auf freien Fuß kam. Tanja B. hatte noch einmal Männer der Vergewaltigung beschuldigt, zwei Verfahren wurden 2009 und 2011 eingestellt, weil verschiedene Gutachter sie für unglaubwürdig hielten. Ersterer, jetzt rechtspsychologischer Gutachter im Prozess, sprach damals schon von “Scheinerinnerungen” und dies auch Auswirkungen für die Aussage gegen ihren Vater haben kann. Spätestens da, so Richterin Methling, hätte die Staatsanwältin “die Notbremse ziehen” und B.s Anwalt informieren müssen.

Der Fall Herbert B. wurde von der ARD in der Sendung Panorama vorgestellt.

Der Fall Horst Arnold

Horst Arnold wurde am 24. Juni 2002 von Christoph Trapp am Landgericht Darmstadt zu fünf Jahren Haft verurteilt, die er voll absitzen musste, weil er nicht geständig war. Zwei Jahre davon wurde er zwangspsychiatrisiert.

Am 28. August 2001, in der großen Pause zwischen zwei Unterrichtsstunden, soll der Biologie- und Sportlehrer Horst Arnold seine Kollegin, die Biologie- und Deutschlehrerin Heidi Külzer, vergewaltigt haben. Es gibt nur die eine Zeugin, das mutmaßliche Opfer. Sie, damals Mitte dreißig, ist die Hauptbelastungszeugin. Er, Anfang vierzig, bestreitet die Tat. Sie wird als hübsch geschildert, als eine Frau, die sympathisch wirke und die Menschen für sich einnehme. Er dagegen soll sich überschätzen – und trinken.

Aus Sicht des Darmstädter Landgerichts fügte sich alles. Horst Arnold wurde am 24. Juni 2002 wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Überzeugung der Kammer, dass der Angeklagte auch der Täter sei, basiert laut Urteilsbegründung in erster Linie auf den Aussagen der Zeugin.

Das Kasseler Landgericht sprach Horst Arnold am 5. Juli 2011 in einem Wiederaufnahmeverfahren “aus erwiesener Unschuld” frei. Das Kasseler Landgericht ließ kein gutes Haar an dem Urteil der Darmstädter Kollegen.

Der Vorsitzende Richter Jürgen Dreyer in der Urteilsbegründung. “Es kommt nicht darauf an, was Richter glauben, sondern wie man mit Recht umgeht.” Eine Tat müsse so nachgewiesen werden, dass keine vernünftigen Zweifel bestehen bleiben. Dieser Grundsatz gelte erst recht, wenn in einem Vergewaltigungsprozess Aussage gegen Aussage steht. Dabei würde auch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs immer die These gelten: Die Aussage einer Belastungszeugin sei falsch. Erst wenn man gegenteilige Beweise finde, könne man verurteilen. (Quelle: hna.de) Der BGH hat die Revision verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergeben hat. Das freisprechende Urteil des LG Kassel ist damit rechtskräftig. Der BGH hat den Freispruch eines Lehrers vom Vorwurf der Vergewaltigung bestätigt. (BGH Entscheidung vom 9.2.2012)

Für eine Wiedergutmachung ist es jetzt zu spät.

Horst Arnold ist am 29. Juni 2012 in Völklingen auf der Straße umgefallen, Herzstillstand mit 53 Jahren. “Die Polizei geht von einem Herzversagen aus”, sagte Rechtsanwalt Hartmut Lierow, der nach einem jahrelangen Kampf die Unschuld Arnolds bewiesen hatte. Als er starb, hatte Arnold fast elf Jahre Kampf hinter sich, fünf davon saß er unschuldig in Haft. Nach dem Gefängnis kämpfte er knapp sechs Jahre lang für seine Rehabilitation, um Schadensersatz und darum, sein Leben zurück zu bekommen.

Heidi Külzer, eine karrieresüchtige Pädagogin hat Horst Arnold fälschlich der Vergewaltigung beschuldigt, um ihn kaltzustellen und seine Biologielehrerstelle zu übernehmen. Heidi Külzer, die bis 2011 in Bielefeld an einem Gymnasium unterrichtete, ist entlassen worden, aber weiter auf freiem Fuß.

Rechtsanwalt Lierow: “Obwohl der Staatsanwaltschaft Darmstadt die Beweise gegen Heidi Külzer seit vier Jahren vorliegen, gibt es noch immer keine Anklage. Das ist ein Skandal! Arnold hatte seine Existenz als Lehrer verloren und blieb auch nach seiner Haftentlassung arbeitslos. Er lebte von Hartz IV. Den Haftentschädigungsantrag, den ich im vergangenen Jahr gestellt hatte, hat die Justizverwaltung bis heute nicht bearbeitet”, kritisierte der Rechtsanwalt.

Der Fall Horst Arnold – ein Videobeitrag von maintower

Der Fall Rainer Hoffman,

zeigt, es muss nicht immer der Vorwurf einer Vergewaltigung sein. Wer quertreibt macht sich unbeliebt und steht schneller vorm Richter als ihm lieb sein kann! Rainer Hoffmann gilt als Querulant, weil er sich der Wahrheit verpflichtet fühlte!

Rainer Hoffmann (Jahrgang 1964) ist Kritiker der Solarindustrie und war Betreiber der Webseite “solarkritik.de”.

Die ökoenergie- und klimakritischen Recherchen waren und sind in Deutschland nicht gewünscht und haben zur Existenzvernichtung des Betreibers von SOLARKRITIK.DE geführt. (Quelle: solarresearch.org)

Zum Solarkritiker wurde er, weil er sich 1996 auf Grund falscher Versprechungen eine Solarthermie-Anlage aufschwatzen ließ. Als die bei weitem nicht lieferte, was die Werbung des Anbieters versprochen hatte, wollte er die Dinge richtig stellen. Nachdem sein erster Fehler war, der Werbung überhaupt geglaubt zu haben und das nutzlose teure Ding erstanden zu haben, bestand der zweite Fehler darin, dem deutschen Rechtswesen blind zu vertrauen; zu glauben, dass die Justiz dazu da wäre, die Verbraucher zu schützen, offensichtliche Werbelügen zu unterbinden und Wiedergutmachung anzuordnen.

Rainer Hoffmann ist als ‘Solarkritiker’ mit seiner Webseite weithin bekannt, die seit kurzem leider leer ist. Die Inhalte wurden von ihm selbst vom Netz genommen, da er die ständigen öffentlichen Auseinandersetzungen leid war, die sich nunmehr seit über 10 Jahren hinziehen. Im Verlauf dieser Auseinandersetzungen erlebte er einen Höllengang durch die juristischen Instanzen, die schließlich mit dem Verlust seiner bürgerlichen Existenz, dem Strafvollzug im Gefängnis und der Zwangsversteigerung seines Hauses endete. Am 13. November 2012 wurde die Zwangsräumung durch ein starkes Polizeiaufgebot vollzogen.

Nachdem der Fall Hoffmann der Justiz ausgesprochen unangenehm wurde, da der Fall auf der Webseite “Solarkritik” bestens belegt war und immer weitere Kreise zog, wurde schließlich versucht, Rainer Hoffmann durch Psychiatrisierung die Prozessfähigkeit aberkennen zu lassen. Hierbei wurde er mehrfach mit Verhaftung und Zwangsvorführung zur psychiatrischen Untersuchung bedroht, wogegen er sich wehrte. Worum es bei dieser Vorgehensweise geht, läßt sich anhand des derzeit in fast allen Medien behandelten Justizskandals Gustl Mollath eindrucksvoll beobachten.

Um sich vor der Verhaftung zwecks Psychiatrisierung zu schützen, ist Rainer Hoffmann seitdem auf der Flucht.

Quellen und Linkverweise:

Falschbeschuldigung – Horst Arnold, Gustl Mollath und andere Falschbeschuldigungen sind Anlass für dieses Wiki.

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung – Eine Untersuchung des bayrischen Landeskriminalamtes

Wettermoderator Jörg Kachelmann – Kachelmänner dieser Welt: “Raus mit der Wahrheit !”

Anklage unerwünscht! Vor dem Gesetz sind alle gleich… manche aber sind gleicher.

Unrecht im Namen des Volkes! Eine junge Frau beschuldigt Vater und Onkel, sie vergewaltigt zu haben. Ein Landgericht schickt die beiden Männer für viele Jahre ins Gefängnis zu Unrecht, wie sich jetzt herausgestellt hat.

Das Lexikon der Justizirrtümer – Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler

PatverfüVon psych­ia­tri­schen Zwangs­maß­nah­men ha­ben Sie bis­her nur aus der Zei­tung er­fah­ren? Sie glau­ben, dass Ih­nen so et­was nie pas­sie­ren könnte? Ein ver­brei­te­ter Irr­tum. Wer tat­säch­lich ge­fähr­det ist und wie man sich mit ei­ner Pat­Verfügung schüt­zen kann, das er­fah­ren Sie hier.