*Eurotransplant: als Service-Organisation verantwortlich für die Zuteilung von Spenderorganen in sieben europäischen Ländern. Sitz in Leiden/Holland.
– Da es sich regelmäßig um Mehrfachorgan- und ggf. auch um Gewebeentnahmen handelt, wird keine Stelle des Körpers verschont. Die Beatmungsgeräte werden erst nach der Organentnahme abgestellt. Danach verlassen alle bis dahin noch anwesenden Ärzte den Operationssaal. Das Pflegepersonal hat die Aufgabe, den nun wirklich Toten wieder „herzurichten”. Aussagen von beteiligten Helfern: „Wir stehen in einem unendlichen Chaos, Instrumente, Tische, Schüsseln, und im Spotlicht der OP-Leuchten – die Leiche. Wir müssen dieses gruselige Durcheinander aufräumen und die Leiche versorgen. Allein.”
Bis zur Organentnahme können Tage oder sogar Wochen vergehen, in denen dieser „Tote” auf der Intensivstation am Leben gehalten und von den Pflegern sogar besser als die anderen Patienten versorgt werden muss, weil seine Organe und ggf. Gewebe bereits europaweit verplant sind. Viele Pfleger zerbrechen an dieser Aufgabe. Die Mediziner nennen diese Pflege zynisch „organerhaltende Therapie” oder „Spenderkonditionierung”. Die Kliniken rechnen diese Tage auf der Intensivstation mit den Krankenkassen ab – für eine Leiche. Erklärung hierzu von den Krankenkassen: Es handele sich um eine vorweggenommene Empfängertherapie (!).
Die Medizin kann aus einem Körper nicht nur Organe (nach dem Organspendegesetz von 1997), sondern auch Gewebe (nach dem Gewebegesetz von 2007) weiterverwenden. Organe sind Körperteile, die „unverändert” einem Organempfänger transplantiert werden, also Herz, Leber, Lunge, Nieren, Milz, Bauspeicheldrüse, Dünndarm, Magen. Als „Gewebe” gilt der gesamte Restkörper, also Haut, Gefäße, Herzklappen, Herzbeutel, Bänder, ganze Gelenke, Knochen (auch die großen Röhrenknochen), Augen usw. Dazu darf der Körper „richtig” tot sein, denn diese „Gewebe” werden, im Gegensatz zu den Organen, prozessiert, d. h., bearbeitet, aufbereitet, keimfrei gemacht. So werden z. B. aus den großen Knochen Dübel, Knochenwürfel oder Knochenpasten hergestellt, die dann bei chirurgischen Eingriffen Verwendung finden.
Das Gewebe stammt aber nicht nur aus Leichen, denen zuvor die Organe entnommen wurden. Es besteht vielmehr ein reger Handel mit Toten. Sie stammen aus gerichtsmedizinischen Instituten oder aus einem regelrechten Leichenhandel. So hat sich die Firma Tutogen aus Neunki-chen / Oberfranken lt.
www.welt.de vom 22.08.2009 in den Jahren 2000 und 2001 aus der Ukraine 1152 Leichen beschafft und die Leichenteile weiterverkauft. Preise: Oberarm- und Oberschenkelknochen 42,90 €, Herzbeutel 13,30 € bis16,40 € je nach Größe …
Dabei handelt es sich jedoch nur um Anfangspreise. Berechnungen aus den USA, wo es dafür börsennotierte Unternehmen mit Millionenumsätzen gibt, haben ergeben, dass eine gesamte Leiche 230.000 $ wert sein kann. Das hatte sich ein Bestatter in den USA zunutze gemacht, indem er die für Verbrennungen vorgesehenen Leichen zunächst in sein Bestattungsunternehmen zurück brachte, um ihnen dort vor der Einäscherung die begehrten Leichenteile zu entnehmen. Übrigens erteilt die Genehmigung zum Vertrieb von Geweben (und somit von Leichenteilen) in Deutschland das PEI*. Es ist dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt.
*PEI: Paul-Ehrlich-Institut in 63225 Langen. Seine Aufgabe besteht in der Zulassung bestimmter Arzneimittelgruppen und in der Genehmigung klinischer Prüfungen. Es geriet mehrfach in die Kritik, zuletzt vor allem im Zusammenhang mit dem Skandal der Schweinegrippeimpfstoffe.
Ein Problem entsteht bei einer derartigen „Ausschlachtung”, wenn der Körper letztlich den Angehörigen bzw. dem Bestatter übergeben werden muss. Nach der Entnahme der Oberschenkelknochen entsteht z. B. der sogenannte Hampelmanneffekt, bei entnommenen Augen bilden sich eingefallene Augenhöhlen, der ganze Körper ist nur noch eine leere Hülle. Zum Kaschieren der fehlenden Körperteile dient Material aus dem Baumarkt, wie Besenstiele, Füllmaterial, Klebeband, Glaskugeln usw.
Ein Bestatter legte einmal Verfassungsbeschwerde ein, weil er wiederholt festgestellt hatte, dass hier mit noch offensichtlich lebenden Menschen unmenschlich umgegangen wird. Es sei manchmal unmöglich, diesen Gesichtern, die einer Fratze gleichen, wieder ein zumutbares Aussehen zu geben.
Eine Altersgrenze für Organ- und Gewebeentnahmen gibt es lt. BZgA* nicht. Entscheidend sei das biologische Alter, nicht das kalendarische. Ob sich das Organ oder das Gewebe für eine Transplantation eigne, würde erst im Falle einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft. Allerdings hat die Stiftung Eurotransplant unter dem Begriff „Old-for-Old” das Eurotransplant-Senioren-Programm (ESP) aufgelegt, wonach „alte” Organe auch nur „alten” Menschen (über 65 Jahre) eingesetzt werden sollen.
*BZgA: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit der Aufgabe, Gesundheitsrisiken vorbeugen und gesundheitsfördernde Lebensweisen unterstützen. Sitz ist in Köln.
Hierzu einige Zahlen nach dem Stand von 2011: In Deutschland gibt es jährlich ca. 900.000 Sterbefälle. Davon wird bei rd. 5.000 der Hirntod festgestellt. Von 1.200 Hirntoten werden 4.500 Organe entnommen, womit täglich zwischen drei und vier Menschen auf die beschriebene Art getötet werden.